Was ist eine Abmahnung in der Werbung?
Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument aus dem deutschen Zivilrecht. Die Abmahnung dient dazu, um z. B. auf eine Vertragsverletzung oder eine unzulässige Handlung hinzuweisen und den Verursacher dazu aufzufordern, sein Verhalten zu ändern.
Im Kontext von unerwünschter Werbung bedeutet dies, dass ein Unternehmen, das gegen die Regelungen zum Versand von Werbung an Kunden verstößt, abgemahnt werden kann.
Beispiel Robinsonliste
Die Robinsonliste ist ein Verzeichnis, in dem Verbraucher eingetragen sind, die keine unaufgeforderte Werbung per Post, E-Mail oder Telefon erhalten möchten. Sie dient als Schutzmechanismus gegen unerwünschte Werbung. Unternehmen sind verpflichtet, diese Liste zu beachten und keine Werbung an Personen zu versenden, die in der Robinsonliste eingetragen sind.
Wenn ein Unternehmen dennoch Werbung an einen Kunden verschickt, der auf der Robinsonliste steht, kann es eine Abmahnung erhalten. Die Abmahnung ist in der Regel von einem Rechtsanwalt verfasst und wird im Auftrag des betroffenen Kunden oder einer Verbraucherschutzorganisation verschickt. Sie dient dazu, das Unternehmen darauf hinzuweisen, dass es gegen geltendes Recht verstoßen hat, und fordert es auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen, in Zukunft keine unerwünschte Werbung mehr an den betreffenden Kunden zu senden und im Wiederholungsfall eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen.
Die Abmahnung ist somit ein Instrument, um den Verbraucherschutz sicherzustellen und Unternehmen dazu anzuhalten, die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zum Schutz vor unerwünschter Werbung einzuhalten. Sie kann auch finanzielle Folgen für das Unternehmen haben, da neben der Vertragsstrafe im Wiederholungsfall auch die Kosten der Abmahnung, wie Anwalts- und Gerichtskosten, vom Unternehmen getragen werden müssen.